

Pettrailer Schweiz
Verein
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pettrailer Schweiz
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des durch die Auftragserteilung des Tierhalters [nachfolgend Auftraggeber genannt] an Pettrailer Schweiz [nachfolgend Auftragnehmer genannt] zustande gekommenen Vertrages. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text eine einheitliche Form verwendet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form.
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1. Auftragserteilung​​
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Auf unserer Website «pettrailer.schweiz.ch» haben wir ein Auftragsformular bereitgestellt
www.pettrailer-schweiz.ch/einsatzauftrag das Sie online ausfüllen und uns zustellen können.
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber das ausgefüllte Online-Auftragsformular durch den «Senden»-Button an den Auftragnehmer zustellt, und das Formular zumindest mit den persönlichen Daten des Auftraggebers versehen ist. Mit dem Absenden des Formulars gelten die AGB des Auftragnehmers als akzeptiert.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer für eine erfolgreiche Sicherung des entlaufenen Tieres nicht garantieren kann und in einzelnen Fällen ein Auftrag auch begründet abgelehnt werden muss.
Der eventuell erforderliche Einsatz von speziellem Equipment (Kameras, Drohnen, Lebendfallen etc.) wird vorab mit dem Auftraggeber besprochen.
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2. Durchführung der Suche
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Eine bestmögliche Durchführung der Tiersuche kann nur durch eine gute Planung, Koordination und Mithilfe aller Beteiligten gelingen. Sollte der Auftraggeber auch andere Organisationen oder Personen mit der Tiersuche beauftragt haben, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich bzw. im Vorfeld mitzuteilen. Andernfalls behält sich der Auftragnehmer vor, die Zusammenarbeit zu beenden und bereits aufgelaufene Kosten in Rechnung zu stellen.
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3. Zahlungsbedingungen
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Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Zusammenarbeit. Diese endet entweder nach erfolgreicher Sicherung des entlaufenen Tieres, oder aber nach dem Abbruch der Suche, die von beiden Parteien einvernehmlich beschlossen wurde.
Sollte sich die Suche nach dem vermissten Tier über einen längeren Zeitraum erstrecken, behält sich der Auftragnehmer die Ausstellung einer Zwischenrechnung vor, die in jedem Fall zu begleichen ist. Gleiches gilt auch bei Abbruch der Suche oder im Todesfall des gesuchten Tieres.
Die Zahlung hat gemäss Rechnungsstellung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
4. Haftung
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Der Auftraggeber haftet für durch sein Tier entstandene Schäden, sofern diese durch vorgängige Information des Auftraggebers abwendbar gewesen wären (z.B. vorgängige, gemeldete Beissvorfälle, die verschwiegen wurden).
Richtet das Tier während der Sicherung Schäden an Personen, Sachen oder anderen Tieren an, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass das Sichern von entlaufenen Tieren mit einer Lebendfalle immer mit dem Risiko verbunden sein kann, dass ein Tier zu Schaden kommt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Auftragnehmer im Rahmen einer Haftpflichtversicherung.
Sollte das Tier im Sicherungszeitraum erkranken oder sich verletzen, behält sich der Auftragnehmer vor, einen nächstliegenden Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Dies, wie auch immer möglich, in voriger Absprache mit dem Auftraggeber. Daraus resultierende Kosten trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte das Tier, trotz äusserster Vorsichtsmassnahmen, erneut entfliehen und/oder verunfallen kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
5. Persönliche Daten
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Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personen- und sachbezogenen Daten vom Auftragnehmer erfasst werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser bei einer erforderlichen Konsultation eines Tierarztes oder des Tierschutzes im Notfall.
6. Medien
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Der Auftraggeber erklärt sich bei Auftragserteilung mit seiner Unterschrift einverstanden, dass Fotos und Videos der Sicherung auf den Kommunikationskanälen (soziale Medien, Homepage, Flyer etc.) veröffentlicht werden. Dabei kann der Name des gesicherten Tieres, jedoch keine Namen oder andere Daten zu den auf den Fotos abgebildeten Personen erwähnt werden.
7. Gerichtsstand
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Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt Birrhard / Schweiz als ausschliesslicher Gerichtsstand.